Kurz gesagt: WordPress steht unter der GNU General Public License, Version 2 oder später (GPLv2+). Du darfst WordPress kostenlos für jeden Zweck nutzen, auch kommerziell, den Code verändern und weitergeben. Wer veränderten Code weitergibt, muss ihn ebenfalls unter der GPL weitergeben. Themes und Plugins betrachtet das WordPress-Projekt als abgeleitete Werke, deren PHP-Code damit auch unter die GPL fällt. Der Name „WordPress“ ist dagegen eine geschützte Marke mit eigenen Regeln.
Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die Lizenz allgemein und ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Vertrags- oder Streitfragen wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt mit Schwerpunkt IT- und Urheberrecht.
Was die GPL dir erlaubt
Die GPL ist eine sogenannte Copyleft-Lizenz. Sie gibt jedem vier Freiheiten und sorgt dafür, dass sie bei der Weitergabe erhalten bleiben:
- Nutzen für jeden Zweck, privat wie geschäftlich, ohne Lizenzgebühr und ohne Anzahl-Begrenzung.
- Untersuchen und verändern: Der Quellcode liegt offen, du darfst ihn anpassen.
- Weitergeben, auch gegen Geld.
- Veränderte Versionen weitergeben, dann aber wieder unter der GPL und mit Quellcode.
Das „oder später“ bedeutet, dass du WordPress wahlweise auch unter den Bedingungen einer neueren GPL-Version (heute GPLv3) nutzen kannst. Deshalb lassen sich GPLv3-Bibliotheken mit WordPress kombinieren.
Was das in der Praxis heißt
| Situation | Was gilt |
|---|---|
| Du betreibst eine Website mit WordPress, auch für deine Firma | Uneingeschränkt erlaubt, keine Pflichten. Eine Website ausliefern ist keine „Weitergabe“ des Codes im Sinne der GPLv2. |
| Du baust eine Website für Kunden und stellst eine Rechnung | Erlaubt. Du berechnest deine Arbeit. Der Kunde erhält WordPress und deinen Code mit denselben Freiheiten. |
| Du änderst WordPress-Dateien nur für deine eigene Seite | Erlaubt, keine Veröffentlichungspflicht. Technisch aber keine gute Idee, weil Updates die Änderungen überschreiben. |
| Du verkaufst ein Premium-Theme oder -Plugin | Erlaubt. Den PHP-Code musst du nach Auffassung des Projekts unter der GPL lizenzieren. Der Kunde darf ihn dann weitergeben. Du verkaufst faktisch vor allem Support, Updates und Komfort. |
| Du willst Theme oder Plugin ins Verzeichnis auf wordpress.org stellen | Dort muss alles GPL-kompatibel sein, auch Bilder, Schriften und CSS. |
| Du lädst ein „genulltes“ Premium-Theme herunter | Lizenzrechtlich eine Grauzone, praktisch ein Sicherheitsrisiko: Solche Pakete enthalten häufig Schadcode. |
Zum letzten Punkt: Warum Downloads aus zweifelhaften Quellen ein echtes Risiko sind und wie du deine Installation absicherst, steht in WordPress sicherer machen. Seriöse Quellen für Erweiterungen findest du in den Hubs WordPress-Plugins und WordPress-Theme wählen und anpassen.
Die Marke „WordPress“ ist etwas anderes
Die GPL regelt den Code, nicht den Namen. „WordPress“ und „WordCamp“ sind Marken der WordPress Foundation, und dafür gilt eine eigene Markenrichtlinie. Zwei Punkte daraus sind für viele relevant:
- „WordPress“ darf nicht Teil eines Domainnamens sein. Eine Domain nach dem Muster
wordpress-irgendwas.examplewiderspricht der Richtlinie. - Die Abkürzung „WP“ ist nicht grundsätzlich untersagt, sie soll aber nicht so verwendet werden, dass Menschen eine offizielle Verbindung zum WordPress-Projekt vermuten.
Im Fließtext über WordPress zu schreiben, wie auf dieser Seite, ist davon natürlich nicht betroffen.
Für Fortgeschrittene: Lizenz in eigenen Plugins und Themes angeben
Im Plugin-Header gibst du Lizenz und Lizenz-URL an. WordPress liest diese Felder aus, und das Plugin-Verzeichnis prüft sie:
<?php
/**
* Plugin Name: Mein Plugin
* Version: 1.0.0
* License: GPL-2.0-or-later
* License URI: https://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html
*/
Bei Themes stehen dieselben Angaben im Kopf der style.css (License und License URI). Zusätzlich gehört eine Datei LICENSE oder license.txt mit dem Lizenztext ins Paket. Verwendest du fremde Bibliotheken, Schriften oder Icons, prüfe deren Lizenz und nenne sie in der readme.txt. Als GPL-kompatibel gelten zum Beispiel MIT, BSD (ohne Werbeklausel), Apache 2.0 (nur mit GPLv3) und die SIL Open Font License für Schriften. Die Free Software Foundation führt eine ausführliche Liste.
Die Frage, ob Themes und Plugins zwingend abgeleitete Werke sind, ist juristisch nicht abschließend geklärt. Das Projekt vertritt diese Auffassung seit 2009 unter Berufung auf ein Gutachten des Software Freedom Law Center, das sich vor allem auf den PHP-Code bezieht. Für CSS, Bilder und JavaScript, die nicht mit WordPress-Code verzahnt sind, wird teils eine getrennte Lizenzierung („Split License“) praktiziert. Im offiziellen Verzeichnis ist das nicht erlaubt.
Frage dazu? Diskutiere Lizenzfragen im WPDE-Forum unter „Allgemeine Fragen zu WordPress“. Für verbindliche Antworten zu Verträgen bleibt aber der Weg zu einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.
Mehr zum Einstieg mit WordPress findest du im Hub WordPress installieren.
Häufige Fragen
Muss ich den Code meiner Website veröffentlichen?
Nein. Solange du den Code nicht an Dritte weitergibst, sondern nur deine Website betreibst, entstehen aus der GPLv2 keine Veröffentlichungspflichten.
Darf ich den Footer-Hinweis „Stolz präsentiert von WordPress“ entfernen?
Ja. Die GPL verlangt keinen sichtbaren Hinweis auf der Website. Nur die Lizenz- und Copyright-Hinweise im Quellcode müssen bei einer Weitergabe erhalten bleiben.
Darf ich ein gekauftes Premium-Plugin auf mehreren Websites nutzen?
Wenn der Code unter der GPL steht, ja. Der Hersteller kann aber Updates und Support an die Zahl der gekauften Lizenzen koppeln. Das ist kein Widerspruch zur GPL, denn Updates und Support sind eine Dienstleistung.